Fördermöglichkeiten
I. Welche Zuwendungsvoraussetzungen gelten?
Rd.Erl. des MS vom 12.09.2011 - 51324-1
(veröffentlicht im MBI. LSA nr. 42/2011 vom 27.12.2011)
- Ihre Einrichtung gewährleistet die Qualifizierung durch einen vom Landesverwaltungsamt anerkannten Fortbildungsreferenten
- Ihre Einrichtung stellt die erforderlichen Räume zur Verfügung
- Das gesamte pädagogische Personal der Einrichtung nimmt an der Qualifizierung teil. Ausnahmen werden im Rahmen der Antragstellung begründet.
- Sie stimmen den zeitlichen Ablauf der Qualifizierung mit dem gesamten Team ab
- Die Qualifizierung des pädagogischen Betreuungspersonals hat in der Regel in Teams von 8 - 15 teilnehmenden Personen zu erfolgen. Die maximale Teamgröße beträgt 20 teilnehmende Personen. Begründete Ausnahmen (z.B. bei Kindertageseinrichtungen im ländlichen Raum oder bei besonderen konzeptionellen Ausrichtungen) kann die Bewilligungsbehörde zulassen.
- Die Qualifizierung erfolgt auf der Grundlage des Curriculums, welches zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung und dem von ihm ausgewählten Fortbildungsreferenten abgestimmt ist.
- Die Qualifizierung sollte nach einem Jahr erfolgreich abgeschlossen werden
II. Wie wird der Antrag gestellt?
Folgende Formblätter sind für den Antrag notwendig und als Muster hinterlegt:
- Erkläung zur Subvention
- Antrag auf Qualifizierung
- Erklärung zur Publizierung von Projektdaten
- Hinweise zur Antragstellung
- Anlage zum Antrag: Indikatoren
- Vorlage Zeitraster
- Zeichnungsbefugnis
Stellen Sie ihren Förderantrag beim Landesverwaltungsamt, Referat Kinder und Jugend. Dort werden Sie auch zu allen Fragen der Antragsstellung, des Förderverfahrens und der Abrechnung umfassend beraten:
Landesverwaltungsamt
Referat Kinder und Jugend
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Salle)
Telefon: 0345 - 514 1664
III. Zertifizierung der erfolgreich abgeschlossenen Qualifizierung
Die Einrichtung kann nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung durch den Träger ein Zertifikat für die Einrichtung beantragen, wobei bei der Beantragung des Zertifikates der Zeitraum der Durchführung der Fortbildung angegeben werden muss. Der Antrag ist vom Träger zu unterzeichen. Dem Antrag ist eine unterzeichnete Bestätigung des Fortbildungsreferenten beizufügen.
Die Zertifikate können beantragt werden unter:
Landesverwaltungsamt
Referat Kinder und Jugend
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Das pädagogische Betreuungspersonal der jeweiligen Kindertageseinrichtung kann nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme bei dem jeweiligen Fortbildungsreferenten zusätzlich persönliche Zertifikate beantragen.

